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Chancengerechtigkeit und Umgehen mit Vielfalt

GRI

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Unser Ansatz

Es gibt viele Gründe, warum Vielfalt bei Vonovia gelebt und gewürdigt wird. Sei es, weil wir Mietern mit verschiedensten Hintergründen ein Zuhause bieten oder wir als Arbeitgeberin Menschen aus über 70 Ländern beschäftigen. Wir sehen auch, dass Vielfalt in einer komplexen Welt einen großen Wettbewerbsvorteil bietet – weswegen wir sie gezielt fördern. Um dieser Überzeugung Ausdruck zu verleihen, haben wir schon 2013 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und bekennen uns auch zu weiteren (inter-)nationalen Richtlinien wie in unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (s. auch Compliance und Richtlinien). Das Prinzip der Gleichbehandlung unserer Mitarbeitenden gilt konzernweit und schafft ein Arbeitsumfeld, welches auf Wertschätzung, Toleranz und Respekt basiert, unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung sowie sozialer Herkunft, Bildung oder Behinderung. Auch wenn wir daraus ableiten, dass wir bereits ein großes Maß an Chancengerechtigkeit und das Ausleben und Fördern von Vielfalt im Unternehmen realisieren konnten, setzen wir kontinuierlich weitere Maßnahmen in diesem Kontext um bzw. passen unsere Maßnahmen sich verändernden Rahmenbedingungen an.

>70 Nationalitäten
arbeiten bei Vonovia

(Inter-)nationale Richtlinien

  • Kernarbeitsnormen der ILO
  • UN Global Compact
  • Charta der Vielfalt
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Für die oberste Führungsebene wird das Diversitätskonzept zur Zusammensetzung der Leitungs- und Kontrollgremien in der Erklärung zur Unternehmensführung konkret ausgeführt.

Organisatorische Verankerung

Jede Führungskraft im Unternehmen ist für die Umsetzung und Einhaltung unserer Vorgaben zur Förderung von Vielfalt und Chancengerechtigkeit sowie der entsprechenden Richtlinien im Arbeitsalltag verantwortlich.

Ziele und Maßnahmen

Eine besondere Aufgabe sehen wir in der Stärkung von Frauen im Unternehmen, da diese – v. a. aufgrund der technischen Berufe im handwerklichen Bereich – mit einem Anteil von 28,2 % deutlich unterrepräsentiert sind. Der im vergangenen Jahr neu eingeführte SPI-Indikator „Anteil Frauen in Führungspositionen der ersten und zweiten Ebene unterhalb des Vorstands“ verdeutlicht, dass wir darauf achten, Frauen aktiv zu fördern und ihnen Wege in Führungspositionen und technische Berufe zu öffnen. Bei der Definition des Zielwertes – 29 % bis 2024 – haben wir uns an der Repräsentanz von Frauen im Gesamtkonzern orientiert. In Österreich wurden wir sowohl mit dem equalitA-Gütesiegel für innerbetriebliche Frauenförderung ausgezeichnet als auch mit dem staatlichen Gütesiegel als familienfreundlicher Arbeitgeber.

NEUE NICHTFINANZIELLE
STEUERUNGSKENNZAHL AB 2021
28 %
Anteil Frauen in Führungspositionen
(erste und zweite Ebene unterhalb des Vorstands)

Im Berichtsjahr haben wir die Verantwortlichkeit für das Thema Frauenförderung auf Vorstandsebene gehoben. Wir möchten damit nicht nur die strategische Relevanz des Themas unterstreichen, sondern auch dem Selbstverständnis von Vonovia auf höchster Ebene gerecht werden. Neben aktiven Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen möchten wir auch die Vernetzung der weiblichen Belegschaft fördern. Dies planen wir durch beispielsweise Networking-Gruppen zu erreichen.

Im Rahmen der Vonovia Akademie bieten wir spezielle Kurse – wie z. B. „Frauen in Führung – Erfolgreich als weibliche Führungskraft“ –an, mit denen wir die berufliche Entwicklung unserer weiblichen Beschäftigten gezielt fördern. Außerdem ist vorgesehen, den SPI-Indikator „Frauen in Führungspositionen“ auch 2022 auf dem Niveau des Vorjahres zu halten.

Um die Belegschaft weiter für das Thema zu sensibilisieren, haben wir den Inhalt der Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) überarbeitet. Das Absolvieren dieser Schulung ist bei Neueinstellungen verpflichtend. Weiterhin haben wir unser Schulungsmaterial im Bereich Diskriminierungsfreies Verhalten verdichtet und aktualisiert. Inhaltlich schließt dieses an unsere Schulung zum Code of Conduct an, welche im zweijährigen Rhythmus für alle Mitarbeitenden verpflichtend ist. Diese Schulungen finden im digitalen Format statt, sind also von überall aus abrufbar. Wir sind stolz darauf, wie bereits in den Vorjahren auch im aktuellen Berichtsjahr keinen Fall von Diskriminierung ausweisen zu müssen.

Erneut
keine Fälle
von Diskriminerung gemeldet

Mehr Informationen finden Sie im Kapitel Governance und Compliance.

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