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Taxonomie

Hintergrund und Zielsetzung der EU-Taxonomie

Die EU Kommission hat den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums” („Sustainable Finance”) festgelegt, welcher anstrebt, erstens Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen zu fördern, zweitens finanzielle Risiken aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen zu bewältigen sowie drittens die Transparenz und die Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu steigern. Eine konkrete Maßnahme des Aktionsplans ist die Einführung einer Nachhaltigkeitstaxonomie, die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung1 etabliert wurde. Die EU-Taxonomie, welche Mitte des Jahres 2020 in Kraft getreten ist, stellt ein Klassifizierungssystem ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten dar. Hieraus ergibt sich für Vonovia beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 eine Berichtspflicht zu den in der EU-Taxonomie geforderten Angaben, der wir hiermit nachkommen.

Insbesondere müssen börsennotierte Industrieunternehmen in der nichtfinanziellen Konzernerklärung folgende Leistungsindikatoren („KPIs“) angeben2: Ausweis des Anteils der Umsatzerlöse, der mit Produkten/Dienstleistungen erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Darüber hinaus Ausweis jeweils des Anteils der Investitions- („CapEx“) sowie der Betriebsausgaben („OpEx“) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.

Nur solche Wirtschaftstätigkeiten, die aktuell in den Anhängen des Delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Annex I) oder zur Anpassung an den Klimawandel (Annex II)3 beschrieben werden, sind dabei in einem ersten Schritt überhaupt taxonomiefähig („eligible“). Weitere Delegierte Rechtsakte zur Spezifikation zusätzlicher Umweltziele werden zukünftig erwartet und sollen dann ergänzend berücksichtigt werden.

Die Leistungsindikatoren sollen schließlich über den Anteil der taxonomiekonformen („aligned”), und damit nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten informieren. Die Feststellung von Taxonomiekonformität erfordert, dass die jeweilige taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erstens einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet, zweitens kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt, und drittens unter Einhaltung der Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte ausgeübt wird. Zu den ersten beiden Schritten sind in Annex I und Annex II des Delegierten Rechtsakts zu den einzelnen Klimazielen der EU-Taxonomie technische Bewertungskriterien definiert, deren Einhaltung Voraussetzung für eine Einordnung als taxonomiekonform ist.

Die EU-Taxonomie formuliert dabei sechs Umweltziele:

Die initiale Pflicht zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie für das Geschäftsjahr 2021 umfasst die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Auf der Grundlage der für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Erleichterungsvorschriften4 berichten wir den Anteil der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Umsatz, CapEx und OpEx. Über die Konformität der Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie ist ab dem Berichtsjahr 2022 zu berichten. Die Angabe von Vorjahreswerten ist ab dem Berichtsjahr 2023 erforderlich.5

Grundlagen der Berichterstattung

Identifizierung und Zuordnung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten

Auf Basis von Annex I und Annex II des Delegierten Rechtsakts zu den Klimazielen der EU-Taxonomie hat Vonovia alle Aktivitäten analysiert und jene bestimmt, die anhand der in der Taxonomie dargelegten Beschreibungen, ggf. ergänzt um die damit verbundenen NACE-Codes6, als taxonomiefähig gelten.

Neben der Vermietung von Wohnraum gehören die Entwicklung und der Bau neuer Wohnungen für den Eigenbestand und für den Verkauf zu unserem Geschäftsmodell. Darüber hinaus ist Vonovia ein modernes Dienstleistungsunternehmen für wohnungsnahe Dienstleistungen, wie Energiedienstleistungen, die seniorengerechte Modernisierung von Wohnungen sowie Hausmeister- und Handwerkerleistungen.

Als taxonomiefähige Wirtschaftaktivitäten haben wir für unser Unternehmen folgende Aktivitäten als ökologisch nachhaltig identifiziert:

Leistungsindikatoren

Definition und Methode der Ermittlung

Für die Ermittlung der taxonomiefähigen Anteile sind wir wie folgt vorgegangen: Die Ermittlung der Leistungsindikatoren orientiert sich an den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss von Vonovia wird in Übereinstimmung mit sämtlichen in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Für die Ermittlung der nach Taxonomie zu berichtenden Kennzahlen (KPIs), welche in Prozent dargestellt sind, werden jeweils die taxonomiefähigen Nettoumsatzerlöse, CapEx und OpEx ins Verhältnis zu den Gesamtnettoumsatzerlösen, den gesamten CapEx bzw. gesamten OpEx gesetzt. Die Definition der jeweiligen KPI basiert auf dem Annex I des Delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 über den Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Informationen.

Umsatzerlöse

Die taxonomiefähigen Nettoumsatzerlöse (Zähler) umfassen Beträge, die aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten generiert wurden (siehe hierzu Kapitel „Zuordnung relevanter taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten“).

Im Nenner (Gesamtnettoumsatzerlöse) stehen bei der Ermittlung des Anteils der taxonomiefähigen Umsatzerlöse die Konzernumsatzerlöse aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Zu den Details zur Bilanzierung verweisen wir auf die innerhalb des Anhangs des IFRS-Konzernabschlusses dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt (B) Periodenerfolg, Kapitel [B10] Erlöse aus der Immobilienbewirtschaftung, Kapitel [B11] Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien und Kapitel [B12] Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilienvorräten (Development)).

CapEx und OpEx

Die Taxonomie unterscheidet jeweils drei verschiedene Arten von taxonomiefähigen CapEx und OpEx (Zähler):

Der Nenner der CapEx setzt sich gemäß EU-Taxonomie grundsätzlich aus den Zugängen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (inkl. Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen) vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich derjenigen aus Neubewertungen und Wertminderungen und ohne Berücksichtigung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts zusammen. Damit fallen bei Vonovia Kosten, welche als Zugänge auf der Grundlage von IAS 16.73(e) (i) und (iii), IAS 38.118(e) (i), IAS 40.76(a) und (b) sowie IFRS 16.53(h) erfasst werden, unter diese Definition11, 12.

Der Nenner der OpEx umfasst nach der EU-Taxonomie grundsätzlich direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen. Es handelt sich insofern um eine Ergänzung zum Leistungsindikator der bilanzierten Werte der CapEx und nicht um eine vollständige Abbildung der OpEx der Vonovia, wie sie unter Abschnitt (B) Periodenerfolg, Kapitel [B15] Materialaufwand im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt werden. Unter direkten Kosten verstehen wir solche Kosten, die eindeutig und direkt einer identifizierten Tätigkeit, nicht jedoch einem bestimmten Gebäude zugeordnet werden können. Entsprechend der Vorgabe beziehen wir für die Definition des Nenners Kosten für Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie Kosten für Wartung und Reparatur ein. Hinsichtlich der direkten Ausgaben werden Kosten zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Sachanlagevermögens einbezogen. Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie für kurzfristiges Leasing werden in der Regel aktiviert und sind somit Teil des CapEx.

Die direkten, nicht aktivierten Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen, werden im Zähler aufgenommen.

Ergänzende Angaben

Doppelzählungen werden vermieden, indem eine eindeutige Zuordnung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx auf jeweils eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit vorgenommen wird.

Anteile an Leistungsindikatoren, die mit taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

Vonovia legt zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen für das Geschäftsjahr 2021 die nachfolgenden Anteile an Leistungsindikatoren, die mit taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, offen. Die dargestellten Kennzahlen beziehen sich ausschließlich auf die gesetzlich geforderten Angaben zu den ersten beiden Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Der CapEx des Jahres 2021 ist stark durch den Unternehmenszusammenschluss mit der Deutsche Wohnen beeinflusst. Im OpEx und den Umsatzerlösen sind drei Monate (Oktober bis Dezember) der Deutschen Wohnen enthalten.

Anteil der (nicht-)taxonomiefähigen Wirtschäftstätigkeiten

in %

Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Anteil der nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Umsatzerlöse

97

3

CapEx

98

2

OpEx

94

6

Der größte Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes lässt sich auf die Aktivität 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden zurückführen. Neben diesen Umsätzen sind noch Umsätze aus 7.1 Neubau und 4.1 Stromerzeugung durch PV taxonomiefähig. Zu den nicht-taxonomiefähigen Umsätzeen gehören die Umsätze aus WEG-Verwaltung, Energievertrieb und Multimedia.

Am CapEx hat, neben der Aktivität 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden, die Aktivität 7.2 Renovierung bestehender Gebäude einen großen Anteil. Nicht-taxonomiefähiger CapEx resultiert überwiegend aus unbebauten Grundstücken, technischen Anlagen und Goodwill.

Zu den OpEx zählen Instandhaltungsaufwendungen aus der GuV inklusive solcher, die durch die interne Handwerkerorganisation erbracht worden sind. Um Doppelzählungen zu verhindern, wurde der aktivierte Teil, der bereits im CapEx berücksichtigt ist, in Abzug gebracht. Nicht taxonomiefähig sind hingegen Instandhaltungsaufwendungen für die WEG-Verwaltung.

Am 02. Februar 2022 hat die EU-Kommission ein zweites FAQ-Dokument veröffentlicht, das Auslegungsfragen in Bezug auf Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung adressiert. Für den Vonovia Konzern kam mit Blick auf den Abschlusserstellungsprozess diese Auslegungserörterung zu spät, um im aktuellen Abschluss noch umgesetzt zu werden. Lediglich für das zweite Umweltziel Anpassung an den Klimawandel wurden bei der Bestimmung der taxonomiefähigen Aktivitäten die entsprechenden Ausführungen im FAQ-Dokument berücksichtigt. Mit Blick auf das Jahr 2022 werden die Auslegungsfragen evaluiert und in die Taxonomieberichterstattungsprozesse implementiert werden.

Ausblick auf das Berichtsjahr 2022

Wie unter Abschnitt Hintergrund und Zielsetzung der Taxonomie beschrieben, gelten für das Berichtsjahr 2021 Erleichterungsvorschriften, die nur den oben dargestellten Ausweis erfordern. Für das Berichtsjahr 2022 werden weitere Details ergänzt. Hierzu gehört zum einen die Aufteilung der KPIs auf die verschiedenen Aktivitäten und zum anderen der zusätzliche Ausweis der Konformität.

Der erhebliche CapEx-Einfluss der Deutsche Wohnen-Akquisition wird sich im nächsten Jahr nicht mehr in den Zahlen widerspiegeln. Hingegen werden sich in Umsätzen und OpEx zwölf Monate der Deutsche Wohnen wiederfinden.

  1. 1 Vgl. VO (EU) 2020/852 (im Folgenden „EU-Taxonomie“).
  2. 2 Vgl. Artikel 8 Abs. 2 der VO (EU 2020/852) sowie die Delegierte Verordnung (EU) vom 6.7.2021 zur Ergänzung der VO (EU 2020/852) (im Folgenden „Delegierter Rechtsakt zu Artikel 8 über den Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Informationen“).
  3. 3 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) vom 4.6.2021 zur Ergänzung der VO (EU) 2020/852 (im Folgenden „Annex I bzw. Annex II des Delegierten Rechtsakts zu den Klimazielen der EU-Taxonomie“).
  4. 4 Vgl. Artikel 10 Abs. 1 Delegierter Rechtsakt zu Artikel 8 über den Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Informationen.
  5. 5 Vgl. Artikel 8 Abs. 3 Delegierter Rechtsakt zu Artikel 8 über den Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Informationen.
  6. 6 Die NACE ist die europäische Standardsystematik produktiver Wirtschaftstätigkeiten. Sie stellt die Gesamtheit der Wirtschaftstätigkeiten in einer Untergliederung dar, die die Zuordnung eines NACE-Kodes zu der die Tätigkeit ausführenden Einheit ermöglicht.
  7. 7 Bau oder Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, die Strom mittels Photovoltaik (PV)-Technologie erzeugen (insbesondere NACE-Codes D.35.11 und F.42.22).
  8. 8 Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude durch Zusammenführung finanzieller, technischer und materieller Mittel zur Realisierung der Bauprojekte für den späteren Verkauf sowie Bau vollständiger Wohn- oder Nichtwohngebäude auf eigene Rechnung zum Weiterverkauf oder auf Honorar- oder Vertragsbasis (insbesondere NACE-Codes F.41.1 und F.41.2, die auch Tätigkeiten mit dem NACE-Code F.43 umfassen).
  9. 9 Hierzu zählen Wohn-, Gewerbe und auch Pflegeimmobilien.
  10. 10 Der zu veröffentlichende CapEx-Plan erfordert eine Genehmigung der Geschäftsführung (direkt oder durch Delegation) und bezieht sich in der Regel auf eine Laufzeit von fünf Jahren.
  11. 11 Bei der Wirtschaftstätigkeit 7.1 Neubau stellen die entsprechenden Immobilien kein Anlagevermögen dar, sondern werden innerhalb des Umlaufvermögens in den Immobilienvorräten (Kapitel [D35] Immobilienvorräte) ausgewiesen, wobei IAS 2 Vorräte den relevanten IFRS-Standard darstellt. Da IAS 2 Vorräte nicht in den Anwendungsbereich von CapEx im Sinne der EU-Taxonomie fällt, sind die Immobilienvorräte nicht Teil des Nenners.
  12. 12 Der Zähler der Kennzahl KPI CapEx ergibt sich aus der Analyse der im Nenner erfassten Investitionsausgaben in Zusammenhang stehenden Vermögenswerten oder Prozessen bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit. Bei bebauten Grundstücken wurden als Zugänge die Investitionsaufwendungen für die Gebäude und die Grundstücke berücksichtigt, da die Wirtschaftsaktivität 7.7. ohne das zugehörige Grundstück nicht ausgeübt werden kann. Zudem gehört das Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks, sodass Gebäude und Grundstück rechtlich als eine Einheit gesehen werden