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Nichtfinanzielle Konzernerklärung*

Erläuterungen zu den Berichtsinhalten und der Rahmensetzung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Insbesondere aufgrund wachsender Vorgaben auf europäischer Ebene – durch die EU-Taxonomie sowie durch die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive – verlagert sich die Berichterstattung über nachhaltige Themen zunehmend auf den Geschäftsbericht als zentralen Ort.

Für Vonovia passt diese integrierte Betrachtungsweise gut zu ihrem Verständnis von Nachhaltigkeit, die Kernbestandteil der Unternehmensstrategie bzw. der Geschäftsprozesse ist. In der Konsequenz führt dies dazu, dass Nachhaltigkeitsinformationen nicht auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung beschränkt sind, sondern sich an zahlreichen Stellen dieses Geschäftsberichts wiederfinden – beispielsweise bei der Beschreibung des Geschäftsmodells oder bei der Risikobewertung. Entsprechende Verweise führen zu Kapiteln im Lagebericht, in denen über hier geforderte Angaben berichtet werden. Wir untermauern damit unser Verständnis eines nachhaltigen Geschäftsmodells, in dem alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ESG) im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie in den einzelnen Geschäftsprozessen verankert sind (siehe Grundlagen des Konzerns).

Die Unternehmensberichterstattung der Vonovia SE (im Weiteren Vonovia) umfasst eine nichtfinanzielle Konzernerklärung, die ihre rechtliche Grundlage in den §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB hat.

Bei ihrer Erstellung wurden die Rahmenwerke der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact berücksichtigt. Dieser Orientierung wird auch im separaten Nachhaltigkeitsbericht gefolgt. Darüber hinaus nutzen wir die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die wir im Abschnitt Umweltbelange beschreiben.

Die Erläuterungen der Vorgaben des delegierten Rechtsakts zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 unter Anwendung der Artikel 8 und 10 (sogenannte EU-Taxonomie) erfolgt im Abschnitt EU-Taxonomie-Verordnung dieser Nichtfinanziellen Konzernerklärung und umfasst auch den Teilkonzern Deutsche Wohnen SE (im Weiteren Deutsche Wohnen).

Am 30. September 2021 erlangte Vonovia die Kontrolle an Deutsche Wohnen. Der anschließende Integrationsprozess wurde Ende des Jahres 2021 gestartet und umfasst auch die Konsolidierung der Konzepte, angewandte Due-Diligence-Prozesse sowie Ziele und Ergebnisse bezüglich der im Wesentlichkeitsprozess von Vonovia festgelegten nichtfinanziellen Themen gemäß § 289c HGB. Dieser Prozess wurde mit dem operativen Go-Live zum 1. Januar 2023 erfolgreich abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt arbeiten Vonovia und Deutsche Wohnen – gemäß dem Vonovia Organisations- und Prozessmodell – auf gemeinsamen Systemen und Strukturen (siehe Grundlagen des Konzerns).

Das Unternehmen Deutsche Wohnen wird somit in den Konzernabschluss sowie in die nichtfinanzielle Konzernerklärung von Vonovia einbezogen. Eine eigenständige nichtfinanzielle Erklärung gibt Deutsche Wohnen für das Geschäftsjahr 2022 nicht ab, da sie von der Erleichterungsvorschrift zur CSR-Berichterstattung nach §§ 289b Abs. 2, 315b Abs. 2 HGB Gebrauch macht.

In Vorbereitung des Integrationsprozesses wurden die Wesentlichkeitsbeurteilungen der beiden Gesellschaften bereits 2021 zusammengeführt und im Berichtsjahr auf ihre Gültigkeit erneut geprüft. Aufgrund der hohen Übereinstimmung der identifizierten wesentlichen nachhaltigen Themen und der wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind die bei Vonovia bereits bestehende Auswahl der Indikatoren und deren Definitionen von Deutsche Wohnen übernommen worden. Dies gilt auch für die Beschreibung der Konzepte und deren Umsetzung.

Der Ausweis wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt – zusammen mit der Darstellung der zugrunde liegenden Konzepte und Ziele – in den jeweiligen inhaltlichen Kapiteln. Diese sind den gesetzlich vorgegebenen Aspekten – Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte – zugeordnet. Eine konsolidierte Berichterstattung mit Deutsche Wohnen ist bei wenigen ausgewählten wesentlichen Leistungsindikatoren nicht möglich, da erst im Zuge der vollständigen Integration ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2023 die unternehmensweiten Kriterien für die Ermittlung dieser Kennzahlen im vollen Umfang implementiert sind. Auf bestehende Unterschiede weisen wir bei der jeweiligen Kennzahl hin. Ziele für das Geschäftsjahr 2023 werden inklusive Deutsche Wohnen berichtet.

Sechs der in der nichtfinanziellen Konzernerklärung aufgeführten Kennzahlen sind nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen im Sinne des DRS 20 TZ 101 in Verbindung mit TZ 106. Dies sind die Kennzahlen, die seit der Einführung des Nachhaltigkeits-Performance-Index (Sustainability Performance Index; SPI) 2021 gemeinsam diesen Index bilden. Der SPI – abgeleitet aus den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen – ist ein entscheidendes Instrument zur Steuerung unseres nachhaltigen Handelns. Er stellt die für den Vonovia Konzern geltende, führende nichtfinanzielle Steuerungskennzahl dar. Für das Geschäftsjahr 2022 wird der SPI exklusive Deutsche Wohnen berichtet. Konsolidiert erfolgt dies erst nach vollständiger Integration für das Geschäftsjahr 2023 (siehe Unternehmenssteuerung).

Die Unternehmenstätigkeiten in Österreich und Schweden werden ebenfalls von dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung erfasst. Das betrifft zunächst die qualitative Darstellung der nichtfinanziellen Informationen der Unternehmensteile. Aufgrund der weiterhin laufenden Integration der entsprechenden Prozesse ist die vollständige Konsolidierung bei wenigen der wesentlichen Leistungsindikatoren noch in der Umsetzung. Wir weisen bei den wesentlichen Leistungsindikatoren jeweils auf den Grad der Kennzahlenintegration hin.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird über einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt. Dieser enthält weiterführende, umfassende Informationen und Kennzahlen zu den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten sowie Umsetzungsbeispiele. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2022 erscheint im 2. Quartal 2023. Auf der Webseite des Bereichs Investor Relations finden sich weitere Informationen – beispielsweise Committments und Richtlinien. Vervollständigt wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Teilnahme an zahlreichen ESG-Ratings.

Sowohl die nichtfinanzielle Konzernerklärung wie auch die weiterführenden quantitativen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht sind Gegenstand einer Prüfung durch den Abschlussprüfer. Jegliche Verweise auf Inhalte außerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung stellen weiterführende Informationen dar und sind nicht Teil der durch KPMG durchgeführten Prüfung. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Verweise auf weitere Kapitel des Lageberichts. Diese sind von der Prüfung erfasst.

  1. *Die Inhalte der Nichtfinanziellen Konzernerklärung sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung, sondern werden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.