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EU-Taxonomie-Verordnung

Grundlagen der Berichterstattung

Die EU-Taxonomie stellt ein Klassifizierungssystem für grüne Wirtschaftstätigkeiten dar und soll Investitionen in nachhaltige Aktivitäten fördern sowie zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit beitragen. Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung weisen wir den Anteil der Umsatzerlöse aus, der mit Produkten/Dienstleistungen erzielt wird, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Ebenfalls berichten wir den Anteil der Investitionen sowie der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Für das Geschäftsjahr 2021 haben wir bereits über unsere klimabezogenen taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten berichtet. Für das aktuelle Berichtsjahr berichtet Vonovia gemäß den Vorgaben aus Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die EU-Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel erstmalig über den Anteil der taxonomiekonformen und nicht taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben. Die EU-Kommission arbeitet derzeit technische Bewertungskriterien für die vier weiteren EU-Umweltziele (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) aus, die künftig ebenfalls berichtspflichtig werden.

Die Feststellung von Taxonomiekonformität erfordert, dass die jeweilige taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit

Das Baugewerbe und der Immobiliensektor sind grundsätzlich von der Taxonomie erfasst, da sie für einen wesentli-chen Anteil der CO2-Emissionen innerhalb der EU verantwortlich sind. Dementsprechend können Unternehmen dieser Branchen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (EU-Umweltziel 1) leisten, indem sie CO2-Emissionen reduzieren und die Energieeffizienz steigern.